strafregisterauszug

Strafregisterauszug

Wer sich in der Schweiz befindet, wird früher oder später mit dem Strafregisterauszug in Verbindung kommen. Dabei verhält es sich ähnlich wie bei einem Führungszeugnis in Deutschland. Strafrechtliche Vergehen sowie andere Straftaten sind hierbei hinterlegt. Allerdings gibt es ein paar Unterschiede. Wo genau der Auszug interessant wird und worauf die Betroffenen auf jeden Fall achten sollte, zeigt der folgende Abschnitt.

Was ist ein Strafregisterauszug?

Zunächst einmal sollte geklärt werden, was genau unter dem Begriff verstanden wird. Wie bereits angesprochen geht es primär um die Sicherheit. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen durch diesen Auszug geschützt werden. Doch auch andere Personengruppen können davon profitieren. Grundsätzlich werden in der Schweiz zwischen den beiden folgenden Varianten unterschieden:

-> Privatauszug
-> Sonderprivatauszug

strafregisterauszug

Wo wird der Auszug benötigt?

Außerdem hat der Auszug weitere Vorteile – er kann in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden. Welche das genau sind, soll die folgende Liste ausführlich zeigen:

-> bei der Suche nach einer neuen Wohnung
-> bei einem Visumsprozess
-> bei der Bewilligung einer Waffe
-> beim Erwerb eines Patents
-> beim Nachweis in einem Beruf
-> beim Einbürgerungsgesuch

Fazit

Grundsätzlich kann nur die betroffene Person selbst einen Strafregisterauszug bestellen. Arbeitgeber und Unternehmen haben nicht das Recht diesen zu beantragen, sie können ihn lediglich verlangen. Allerdings kann eine Ablehnung zu Konsequenzen führen, das sollte jedem bewusst sein.

Gerade bei der Suche nach einem neuen Job schauen Arbeitgeber genau auf diesen Auszug. Jedoch sollte man zuvor unterscheiden, welche Variante benötigt wird. Bei Fragen kann man sich immer direkt auf der Website melden. Unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte sollte dem anstehenden Antrag dann nichts mehr im Weg stehen.